Liebe Eltern,
am späten Freitagnachmittag haben wir noch Informationen des Kultusministeriums erhalten, wie ab Montag, 18.10
., die aktualisierte Corona-Verordnung für die Schulen umgesetzt werden soll.Deswegen erhalten Sie zu einem ungewöhnlichen Zeitpunkt diese Informationen zu Ihrer Kenntnis und Berücksichtigung.
Für Schülerinnenund Schüler gilt:
- Maskenpflicht besteht nur noch beim Bewegen im Raum
Sitzen die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer oder im Betreuungsraum oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht mehr. Umgekehrt gilt somit: Bewegen sich die Schülerinnen und Schüler im Raum, gilt die Maskenpflicht.
- Ausgenommen von dieser Regelung sind ab Montag die Schülerinnen und Schüler unserer Grundschule.
Für diese gilt, dass sie, solange sie sich im Klassenraum bewegen, keine Maske
tragen müssen.
-Unberührt von diesen neuen Regelungen bleibt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Unterrichts-und Betreuungsräume und beim Bewegen im Gebäude.
-Natürlich dürfen freiwillig weiterhin Masken auch in den Klassenräumen getragen werden.
Folgende Ereignisse
führen dazu, dass die beschriebenen Erleichterungen entfallen und Masken auch im Unterrichts-bzw. Betreuungsraum getragen werden müssen:
- Eintritt der sog. „Alarmstufe“
Wenn das Infektionsgeschehen so ansteigt, dass die sogenannte „Alarmstufe“ ausgerufen wird.
- Beim Auftreten einer Infektion in einer Klasse oder Betreuungsgruppe
Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in einer Klasse, Lern-oder Betreuungsgruppe auf, gilt für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte dieser Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassen-oder Betreuungsraum für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur dann notwendigen täglichen Testung).
Bitte beachten Sie:
-Die Kinder benötigen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung für den Schulbesuch.
-Die Selbsttests montags, mittwoch sund freitags
werden wie gewohnt durchgeführt, d. h. für die Grundschülerinnen und Grundschüler führen Sie die Tests weiterhin zu Hause durch und bestätigen uns die Durchführung mit dem bekannten Formular.
Für Lehrkräfte und andere am Unterricht mitwirkende Personen gilt:
Die Maskenpflicht besteht für Lehrkräfte und weitere am Unterricht mitwirkende Personen nicht, solange sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
Für sonstige Personen gilt eine generelle Maskenpflicht.
Ich hoffe, dass es uns weiterhin gelingt auch unter den veränderten Rahmenbedingungen die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten zu schützen. Danke für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
HerzlicheGrüße
gez. Klaus Kühn, Rektor