Schulordnung

Schul- und Hausordnung der Pestalozzischule Durlach



1. Unterrichtsbeginn/Unterrichtsende


a. Die Schüler betreten erst nach dem Läuten das Schulgebäude.

b. Bei Regen können sich die Schüler im Eingangsbereich aufhalten.

c. Eltern, die ihre Kinder begleiten oder abholen, warten auf dem Schulhof, nicht in den Fluren.

d. Wenn der zuständige Lehrer nicht rechtzeitig eintrifft, öffnet eine andere Lehrkraft den Unterrichtsraum und lässt die Schüler ein.


2. Verhalten auf dem Schulgelände


a. Lärmen oder rücksichtsloses Benehmen, Raufspiele, Rad fahren, Schneeball werfen etc. sind auf dem Schulgelände verboten.

b. Das Betreten und Verlassen des Schulhauses soll geordnet und leise geschehen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist unerlässlich. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude sofort zu verlassen.

c. Das Mitbringen von Tieren und gefährlichen Gegenständen (z. B. Feuerwerkskörpern, Waffen jeglicher Art, gefährlichen Flüssigkeiten, Laserpointern usw.) ist verboten.

d. Das Tragen einer Kopfbedeckung während des Unterrichts ist nicht erlaubt, außer aus religiösen Gründen.

e. Das Befahren des Schulhofes und der Schulflure mit Fahrzeugen aller Art (Skateboards, Kickboards, Longboards u. ä.) ist verboten.

f. Roller sind im Schulhaus nicht erlaubt, sie können draußen auf dem Schulhof abgestellt und verschlossen werden.

g. Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt werden.

h. Für alle Schülerinnen und Schüler besteht im ganzen Schulbereich Rauch- und Alkoholverbot (auch bei Schulveranstaltungen) – siehe Jugendschutzgesetz!


3. Umgang mit dem Eigentum anderer


Nimm Rücksicht, schone die Schulanlage, die Einrichtungen und die Lehr- und Lernmittel!


Wer vorsätzlich oder leichtfertig das Eigentum der Schule oder der Mitschüler beschädigt oder zerstört, trägt die Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung (Bücher, Sportgeräte, Lehrmittel, Werkzeuge usw.) Die Turnhalle darf nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. Fach-, Lehrmittel- und Materialräume werden nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten und müssen sauber und ordentlich verlassen werden.


4. Verhalten in den Pausen


a. Die Schüler suchen zu Beginn der großen Pause unverzüglich die Pausenhöfe auf. Es bleibt kein Schüler im Haus! Ein Aufenthalt im Klassenzimmer ist nur mit Zustimmung der Lehrkraft erlaubt.

b. Bei schlechter Witterung wird durch zweimaliges Klingelzeichen angezeigt, dass die Hofpause entfällt und die Schüler im Klassenzimmer bleiben oder sich, in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in, auf dem jeweiligen Flur aufhalten dürfen.

c. Auf den Pausenhöfen haben die Schüler den Anweisungen der Aufsicht Folge zu leisten.

d. Die Nutzung des roten Platzes ist am Vormittag nur ab der 5. Klasse erlaubt. Auf dem Platz darf sich nur aufhalten, wer mit einem Fußoder Basketball spielt. Alle anderen Schüler werden aus Sicherheitsgründen des Platzes verwiesen. In der Mittagspause dürfen die 5. und 6. Klassen den roten Platz nur montags nutzen, an allen anderen Tagen der Woche ist der Platz für die Ganztagesschule reserviert.

e. Der Verkauf von Backwaren und Getränken erfolgt in den ersten 10 Minuten der großen Pausen.

 f. Der Pausenhof darf nicht verlassen werden. g. Die Pause endet mit dem Klingelzeichen. Die Schüler begeben sich sofort in den jeweiligen Unterrichtsraum.


5. Sauberkeit


 Schulgelände und -gebäude bitte sauber halten! a. Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter. b. Kaugummis sind im Unterricht und im Schulhaus verboten. c. Besondere Sauberkeit ist in den Toiletten zu halten.


6. Hinweise


 Handys und andere elektronische Geräte müssen auf dem gesamten Schulgelände, auch während des Unterrichts und in den Pausen, ausgeschaltet bleiben.


7. Ein Verstoß gegen die Hausordnung hat Folgen


 Fehlverhalten wird im Klassentagebuch vermerkt und kann sich auf die Verhaltensnote auswirken. Wiederholtes Fehlverhalten hat Konsequenzen. Die Klassenkonferenz kann den Ausschluss vom Unterricht bzw. den Ausschluss aus der Schule gemäß § 90 anordnen.


8. Sonderfälle


Unfälle und andere Vorkommnisse innerhalb des Schulgeländes sind sofort einer Lehrkraft oder der Schulleitung zu melden.


Stand 18. November 201

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